AGB'S

I. ALLGEMEINES

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen Umberto Federico erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend und vor Vertragsunterzeichnung oder dem Akzeptieren eines Kostenvoranschlags und bei Auftragserteilung widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, digitale Bilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Drucke, Leinwände, usw.)

II. URHEBERRECHT

1. Der Fotograf ist laut Urheberrechtsgesetz der alleinige Urheber.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, wird – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.

5. Der Auftraggeber darf die Lichtbilder zu privaten Zwecken nutzen und auch vervielfältigen sofern nicht anders vereinbart.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Namensnennung "UmbertoFederico Photography" ist bei jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder in anderer geeigneter Form anzugeben.

8. Die Rohdaten (RAW Dateien)/Negative sowie alle unbearbeiteten und nicht vom Kunden ausgewählten Bilder verbleiben beim Fotografen und dürfen nicht veröffentlicht werden.

9. Vom Fotografen bearbeitete und ausgelieferte Bilder, dürfen auf keinen Fall ohne Rücksprache mit dem Fotografen bearbeitet und publiziert werden. Etwaige Änderungswünsche an der Bearbeitung, sind dem Fotografen im Zuge der Finalisierung des Auftrages und VOR Auslieferung der Bilddaten an den Kunden, mitzuteilen.

III. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; evtl. Nebenkosten (außerordentliche Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Bei Privatkunden ist das vereinbarte Honorar vor Beginn der Aufnahme-Session in bar oder per Paypal-Überweisung fällig falls nicht anders vereinbart. Für Geschäftskunden gilt eine 2 wöchige Zahlfrist sofern nicht anders vereinbart.

3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4. Als Zahlungsmöglichkeiten sind Barzahlung sowie Paypal möglich. Schecks, Kreditkarten oder EC-Karten werden nicht akzeptiert.

IV. HAFTUNG

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2 . Der Fotograf verwahrt die Negative und digitale Rohdaten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Somit ist der Auftraggeber selbst für die sichere Verwahrung der digitalen Bilddaten verantwortlich. Sollte es zum Verlust der Bilddaten kommen, kann der Fotograf in der Regel die Daten erneut versenden. Dies wird mit einer Bearbeitungspauschale von 20 € berechnet.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. NEBENPFLICHTEN

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VI. LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. DATENSCHUTZ

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. DIGITALE FOTOGRAFIE

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf, sofern nicht im Angebot beschrieben, der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet, sofern nicht im Angebot beschrieben, nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. BILDBEARBEITUNG

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Compositing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [N] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird (Metadaten oder Wasserzeichen).

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. NUTZUNG UND VERBREITUNG

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. WIDERRUFSRECHT

1. Aufgrund der angebotenen Dienstleistung, gilt nur eingeschränktes Widerrufsrecht. Da UmbertoFederico Photography nur Auftragsarbeiten durchführt, sind die Ergebnisse sehr individuell und an die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst. Nach Vertragsabschluss und Beginn der Erbringung der fotografischen Dienstleistung ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Selbst bei Abbruch der Aufnahme-Session, ist das volle Honorar zu entrichten.

2. Sollte der Auftraggeber vor Erbringung der Dienstleistung aber nach Vertragsunterzeichnung innerhalb von 2 Wochen Widerruf einlegen, gilt der Vertrag als gelöst. Nach dem Verstreichen dieser Widerrufsfrist wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 25% des vereinbarten Honorars fällig.

3. Dies gilt auch wenn der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Fototermin erscheint. Sollte er sich nur verspäten, gilt hier: ab einer Verspätung von 30 Minuten wird zusätzlich zum vereinbarten Honorar ein Stundensatz von 75 Euro für jede angefangene Stunde fällig bis der Auftraggeber eintrifft.

4. Der Auftraggeber hat nichtsdestotrotz die Möglichkeit, einen Termin ohne Mehrkosten abzusagen sofern dies rechtzeitig (min. 5 Tage vorher) geschieht und ein neuer Termin innerhalb der nächsten 2 Wochen vereinbart wird. Sollte er dies nicht können oder komplett vom Auftrag zurücktreten wollen, gelten oben stehende Bedingungen.

XII. WIDERRUF BEI ONLINEBESTELLUNGEN

Da alle Bestellungen im Shop von umbertofederico.de individuell und nach Zahlungseingang des Kunden angefertigt werden, ist das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen, § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Dies gilt auch bei bereits produzierten Drucken wenn sie der Beschreibung im Onlineshop entsprechen. Für Schäden die durch den Versanddienstleister verursacht wurden, kommt UmbertoFederico Photography nicht auf. In diesem Fall greift die Versandversicherung des Transportunternehmens.

XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: April 2023